Kernkraftwerksfernüberwachung Schleswig-Holstein - Über KFÜ-SH - Aufgaben
Aufgaben
Nach § 19 in Verbindung mit § 24 des Atomgesetzes haben die Bundesländer die atomrechtliche Aufsichtspflicht für die im Land befindlichen Kernkraftwerke. Die zuständige Aufsichtsbehörde - in Schleswig-Holstein das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration (MJGI) - hat zur Wahrnehmung der atomrechtlichen Aufsichtspflicht den Betrieb der Kernkraftwerke zu überwachen und sich dabei von der Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen durch die Betreiber zu überzeugen.
Die Fernüberwachung von Kernkraftwerken umfasst fünf Schwerpunkte:
Überwachung solcher Anlagenparameter, die für die Emissionsüberwachung bedeutsam sind oder Hinweise auf den Betriebszustand und die Einhaltung besonderer Schutzziele geben
Überwachung der Ableitung und Freisetzung radioaktiver Stoffe (Emissionsüberwachung)
Überwachung der Aktivitätskonzentration und Ortsdosisleistung (ODL) an ausgesuchten Punkten des Kontrollbereiches der Anlage
Erfassung der für die Ausbreitung und Ablagerung radioaktiver Stoffe bedeutsamen meteorologischen Einflussgrößen (Meteorologie)
Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung auf dem Betriebsgelände und in der Umgebung der Anlage
Daneben kommt der KFÜ-SH auch eine wesentliche Aufgabe nach Stör- oder Unfällen in einem Kernkraftwerk mit radiologischen Folgen in der Umgebung zu. Die KFÜ-Ausbreitungsrechnungen sollen vor allem bei größeren Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre schnelle und fundierte Entscheidungshilfen liefern. Das System ist somit ein wichtiges Hilfsmittel für die Ermittlung und Bewertung der radiologischen Situation und die Beratung der Katastrophenschutzeinsatzleitung durch den Fachberater Strahlenschutz. Die Kernkraftwerksfernüberwachung liefert Grundlagen für eine möglichst frühzeitige Entscheidung über die erforderlichen Katastrophenschutzmaßnahmen.